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Der Erschließungsbeitrag ist indexangepasst und wird gem. § 9 der Kanalordnung der Gemeinde Silbertal für die Erschließung eines innerhalb des Einzugsbereiches eines Sammelkanales gelegenen Grundstückes oder Grundstücksteiles eingehoben, welcher im Flächenwidmungsplan als Baufläche oder als bebaubare Sonderfläche gewidmet ist!