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Mit 01.01.2024 löste das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen (Zweitwohnungsabgabegesetz - ZAG) das bisher geltende Zweitwohnsitzabgabegesetz ab.
Die Gemeinde Silbertal hebt aufgrund dieses Gesetzes eine Zweitwohnungsabgabe auf leerstehende Wohnungen ein. Von der Abgabe betroffen sind Wohnungen, an denen es in einem Kalenderjahr in Summe mehr als 26 Wochen keinen Hauptwohnsitz gegeben hat und die unter keine der im Gesetz genannten Befreiungen fallen. Abgabepflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer oder Eigentümerin der leerstehenden Wohnung. Wurde die Wohnung über das gesamte Kalenderjahr an eine bestimmte Person vermietet, geht die Abgabepflicht auf diese über.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Silbertal hat in ihrer Sitzung vom 19.12.2024 die Abgabe für das Jahr 2025 mit EUR 21,65 pro m2 und einer Höchstgrenze von EUR 3.247,50 festgesetzt.
Bitte ermitteln Sie selbst anhand der Geschossfläche die Höhe der Abgabe für Ihre Wohnung. Um Ihnen die Berechnung zu erleichtern, finden Sie auf unserer Homepage ein Online-Formular. Dieses hilft Ihnen bei der Berechnung und enthält weitere Informationen zur Abgabe und zu Befreiungs- und Abgabenminderungsgründen.