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Legalisatorin

Was ist eigentlich ein Legalisator:in? Er bzw. sie ist vom Oberlandesgericht Innsbruck bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge usw.) zuständig. Die Aufgabe des Legalisators/der Legalisatorin ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Eine weitere Beglaubigung durch das Gericht oder Notar ist nicht notwendig.

Der Legalisator/die Legalisatorin ist zuständig für Beglaubigungen von Unterschriften, bei der die Liegenschaft im Bundesland Vorarlberg liegt. Weiters muss die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, in der Gemeinde Silbertal wohnen oder die Liegenschaft muss sich in der Gemeinde Silbertal befinden. Die Person muss dem Legalisator/der Legalisatorin persönlich bekannt sein oder es muss seine Identität durch zwei dem Legalisator/der Legaslisatorin persönlich bekannte Personen bestätigt werden.

Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator/der Legalisatorin zu leisten.

Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.

Katharina Gabl

Tel: 0664 3817240

Mail: Gabl.Katharina@gmx.at