Bitte mitbringen:
- Bei Neuausstellung, falls bisher noch kein Reisepass ausgestellt worden ist: Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
- Sonst: Gültiger bzw. nicht mehr als 5 Jahre abgelaufener Reisepass
- Sollte der alte Reisepass mehr als 5 Jahre abgelaufen sein, bitte auch diesen mitbringen, sowie weiters die Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis!
- 1 Passfoto nicht älter als 6 Monate mit Datum und Zertifikatspickerl vom Fotografen bzw. Fotogeschäft
- € 75,90 in bar
Kinderreisepässe:
- ACHTUNG! Alle Kindeseintragungen in Reisepässen verlieren ab dem 15.06.2012 ihre Gültigkeit! Somit muss jedes Kind nach diesem Datum bei Reisen ins Ausland bzw. in den Schengen-Raum im Besitz eines eigenen Reisepasses sein bzw. einen solchen beantragen! Dazu erforderliche Dokumente sind: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passfoto nicht älter als 6 Monate mit Datum und Zertifikatspickerl vom Fotografen bzw. Fotogeschäft
- bis zum Alter von 2 Jahren werden die Kinderpässe, sowie die dazu erforderlichen Dokumente gebührenfrei ausgestellt, ab 2 Jahre bis 12 Jahre = € 30,-- und ab 12 Jahre € 75,90
- Gültigkeit der Kinderreisepässe: von 0 bis 2 Jahre = 2 Jahre; von 2 Jahre bis 12 Jahre = 5 Jahre; ab 12 Jahre = 10 Jahre
Namensänderung durch Heirat:
HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden