Seit 2010 gibt es die Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ mit Sitz im 2. OG im Gemeindeamt Schruns. Inzwischen werden acht Gemeinden durch die Bauverwaltung betreut. Zu den besagten Gemeinden gehören Lorüns, St. Anton i. M., St. Gallenkirch, Schruns, Silbertal, Vandans, Tschagguns und seit Jänner 2024 auch die Gemeinde Bartholomäberg.
Das Team besteht aus sechs Damen und Herren, wobei die Damen schon seit längerem die Überhand im Bauverwaltungsbüro haben. Die Leitung der Bauverwaltung obliegt DI Andreas Pfeifer. Dipl. BW (FH) Susann Wenkel und Susanne Netzer managen den administrativen Teil im Büro. Egal ob es um die Anlage neuer Bauakten, das Einholen von Stellungnahmen, die Koordination von Bauverhandlungen sowie die Ladungen für diese geht – dieses Duo behält stets den Überblick. Dank ihnen können sich die Bautechniker optimal auf die ihnen zugewiesenen Bauvorhaben konzentrieren. Die Bautechniker sind Dipl. Arch. (FH) Theresia Kastl-Käfer, Gerhard Winkler und Stefanie Erhard, BSc und wie vorhin schon erwähnt DI Andreas Pfeifer. Alle vier übernehmen im Büro die gleichen Aufgaben.
Diese sind unter anderem:
- Bauwerber beraten
- Rechtliche Auskünfte zu Bauverfahren bzw. Bauvorhaben nach dem Baugesetz erteilen
- Bauansuchen bearbeiten
- Bescheidkonzepte erstellen
- Kontrollen durchführen
Sie sind zudem Verhandlungsleiter bei Bauverhandlungen und bautechnische Amtssachverständige.
Bauanträge und Bauanzeigen können mit den jeweiligen Unterlagen entweder in der Heimatgemeinde oder aber auch direkt bei der Bauverwaltung Montafon abgegeben werden. Baueingabeunterlagen (bestehend aus Plan- und Beschreibungsunterlagen) werden immer in 2-facher Ausführung und auch digital benötigt. Das Bauansuchen (Bauantrag/Bauanzeige) muss immer vom Bauwerber und allenfalls allen zusätzlichen Grundeigentümern unterfertigt abgegeben werden. Sämtliche Formulare könnt ihr entweder bei der Bauverwaltung abholen oder über die Homepage der Bauverwaltung Montafon herunterladen. Auch könnt ihr dort sämtliche Verordnungen zu allen Mitgliedsgemeinden abrufen. Aushänge der Amtstafel findet ihr hier ebenfalls.
Dagegen raumplanungsrechtliche Verfahren werden im Bauamt der jeweiligen Gemeinde behandelt. Hierzu gehören Änderungen zu Flächenwidmungsplänen, Änderungen und Erlassen von Bebauungsplänen, Ausnahmebewilligungen (z.B. bei Kleinräumigkeit) uvm.
Fun Facts:
- Die Abstandsnachsicht bekommt ihr nicht von eurem Nachbarn – dieser gibt lediglich die Zustimmung dazu, dass die Baubehörde jene erteilen kann
- Zivilrechtliche Vereinbarungen werden in einem Bauverfahren außen vorgelassen – hier zählt lediglich das Baugesetz
- Der Dachvorsprung und das Vordach sind nicht dasselbe
- Bäume, Hecken bzw. generelle Bepflanzung fallen nicht in den Geltungsbereich des Baugesetzes
Kontakt: Parteienverkehr:
Bauverwaltung Montafon Mo bis Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Kirchplatz 2 Mo und Do: 14:00 – 16:00 Uhr
6780 Schruns Außerhalb dieser Zeiten sind wir nach telefonischer
T: +43 5556 724 35 311 Terminvereinbarung für euch da. Für Beratungsgespräche bitten wir
E: info@bauverwaltung-montafon.at euch ebenfalls um vorherige Terminabsprache.
www.bauverwaltung-montafon.at